PKV-ZuschussIhr Arbeitgeber zahlt im Jahr 2027 monatlich bis zu 557,81 € PKV-Zuschuss
Nach § 257 SGB V zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres PKV-Beitrags, höchstens 557,81 € im Monat für die Krankenversicherung plus 114,75 € für die Pflege (in Sachsen 82,88 €). Ich achte darauf, dass Sie diesen Zuschuss voll ausschöpfen und er in Ihrer Gehaltsabrechnung sauber ausgewiesen ist.
- %CHECK%Arbeitgeberzuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe
- %CHECK%Beiträge zur Basisabsicherung als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen
- %CHECK%Prüfen, ob eine Beitragsvorauszahlung Ihre Steuerlast senkt
- %CHECK%Ihren Beitrag im Ruhestand vom ersten Tag an mitplanen
Beratungstermin anfragen %ARR%