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Beamte und Beihilfe

Beihilfefähige und nicht beihilfefähige Leistungen: Wo liegen die Lücken?

Kurz gesagt

Beihilfefähig ist grundsätzlich, was medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen ist. Bei Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen gibt es dagegen häufig Höchstbeträge oder komplette Ausschlüsse. Genau diese Lücken …

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Beihilfefähig ist grundsätzlich, was medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen ist. Bei Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen gibt es dagegen häufig Höchstbeträge oder komplette Ausschlüsse.

Genau diese Lücken sollte dein privater Tarif schließen. Prüfe deshalb vor dem Abschluss, was deine Beihilfeverordnung ausdrücklich ausnimmt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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