200, 220, 520
- Selbstbehalt
- 102 €
- Zahnersatz
- 60 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen1200 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.
Im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 80% bis 2.500,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr (darüber 100%) Standardausführung für Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen. Ab 500,-EUR Rechnungsbetrag soll Zusage des Versicherers eingeholt werden.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
Erstattet werden
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
65 %
65 %
65 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattet werden
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz und Inlays über 2.000,-EUR erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
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