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Barmenia

VCH 3A

Selbstbehalt 0 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
52 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

0 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

80% aus max. 125,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 80% für Hörhilfen (Rechnungsbetrag max. 750,-EUR), Krankenfahrstuhl (Rechnungsbetrag max. 750,-EUR, in Absprache mit dem Versicherer 1.000,-EUR), Sprechgerät, Prothesen, Kunstaugen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Bandagen, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (bis 250,-EUR pro Jahr), lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder nach vorheriger Zusage einen Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme namentlich zu benennen.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).
  • 80% für ambulante Behandlung im Ausland.
  • Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers).

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%

  • ärztlich angeratene Impfungen
  • Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: z.B. Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlung, Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) und in der jeweils gültigen GOÄ genannte zahnprophylaktische Leistungen
  • 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 2.500,-EUR pro Kalenderjahr, darüber 40% (bei Unfall 60%): (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) einschließlich Vor- und Nachbehandlung und Reparaturen.
Summenbegrenzung

Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren