(B) VHV 1
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 75 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen440 €
Neue Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
80% aus max. 125,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen. Ab 8 Dioptrien aus 187,50EUR Rechnungsbetrag. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
VC 1ZW: 20% bis zu dem im Haupttarif genannten Rechnungsbetrag für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
VCNW+VC 1ZW: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen und Krankenfahrstuhl je 1.040,-EUR, Sprechgerät, Bein-, Arm- und Brustprothesen, Geh- und Stützapparat, Kunstaugen, Bandagen, Bruchband, Strümpfe, Einlagen. Orthopädische Schuhe 260,-EUR pro Jahr, lebenserhaltende Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführte Naturheilverfahren, die im GebüH und im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind (Liste des Versicherers).
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Privatarztbehandlung bei Unfall oder ab Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 50.Lebensjahres folgt.
Regelleistungen.
Belegarzt, ab 1.Januar des Kalenderjahres an, der auf die Vollendung des 50.Lebensjahres folgt oder bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
VCNW, VC 1ZW: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
60 %
60 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattet werden
a) 60% bis 2.500,-EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 40% für Zahnersatz und Kieferorthopädie (bei Unfall 60%)
b) vom 1.Januar des Kalenderjahres an, das auf das vollendete 50.Lebensjahr folgt, 75% bis 5.000,-EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie (bei Unfall 75%).
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
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