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BBKK

N/3, ZE 80

Selbstbehalt 409 €
Zahnersatz 40 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
38 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

409 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

600,-DM/Jahr insgesamt für Sehhilfen.

Psychotherapie

90% ohne Begrenzung der Sitzungszahl, max. 2.250,-DM, danach 45%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hörhilfen, Sprechgerät, Absaug-, Blutzuckermess-, Heimdialyse- und Beatmungsgerät, Krankenfahrstuhl, Gehwagen, Kunstaugen, Herzschrittmacher, Miete der Heimniere, Geh- und Stützapparat, Prothesen, Insulinpumpe, Atmungsorgan, Strümpfe, Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Einlage, Schuhe. Sonstige Hilfsmittel bis 200,-DM einmal im Jahr.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Schutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Psychotherapie

90% ohne Begrenzung der Sitzungszahl, max. 2.250,-DM, danach 45%.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

50 %

Zahnersatz

40 %

Kieferorthopädie

40 %

Material- & Laborkosten

40 %

Gebührenordnung (Zahn)

N/3, ZE 80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Zu 100% erstattungsfähig sind Zahnbehandlung

  • die Kosten einer konservierenden und chirurgischen Zahnbehandlung
  • die Kosten für Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
  • die angemessenen Fahrtkosten zum Zahnarzt und zurück bis zu einem Rechnungsbetrag von 50,-DM, wenn sich am Wohnort kein Zahnarzt niedergelassen hat.

Nicht erstattet werden die Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

ZE 80: – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie)

  • Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten

wird zu 80% bis 7.700,-EUR innerhalb von 4 Geschäftsjahren erstattet. Darüber hinaus 40% (bei Unfall 80%).

Summenbegrenzung

Keine Summenbegrenzung.

ZE 80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.100,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

N/3, ZE 80: Nicht erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren