AM-V0, ST-V2, ST-V3, ZE-V
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Zweibettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen360 €
Neue Welt
Unisex
offen
VT-G, AM-V1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), z.B. Neugeborenen-Audio-Check, Schielvorsorge, Fettstoffwechselvorsorge, Kinder-Intervall-Checks, Reisemedizinische Vorsorge, Allgemeiner und Sportmedizinischer Check-up, Krebs-Vorsorge, Lungen-Check, Ultraschall innerer Organe, Glaukom-, Osteoporose-, Schlaganfall- und Schilddrüsen-Vorsorge.
Reiseschutzimpfungen max. 120,-EUR alle 3 Kalenderjahre.
AM-V1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Zweibettzimmer
ST-V2+ST-V3: Privatarztbehandlung.
ST-V2+ST-V3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
ST-V2, ST-V3: Max. 4 Wochen pro Kalenderjahr.
100 %
80 %
80 %
80 %
AM-V1, ZE-V: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
AM-V1+ZE-V: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
AM-V1, ZE-V: Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 30% der Leistung.
ZE-V: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 10% der Leistung.
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