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DEVK

VT-G, AM-V2, ST-V3, ZE-V

Selbstbehalt 650 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
64 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

650 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

VT-G, AM-V2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • Gläser und Kontaktlinsen
  • max. 200,-EUR für Brillengestelle.
Psychotherapie

75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), z.B. Neugeborenen-Audio-Check, Schielvorsorge, Fettstoffwechselvorsorge, Kinder-Intervall-Checks, Reisemedizinische Vorsorge, Allgemeiner und Sportmedizinischer Check-up, Krebs-Vorsorge, Lungen-Check, Ultraschall innerer Organe, Glaukom-, Osteoporose-, Schlaganfall- und Schilddrüsen-Vorsorge.

Reiseschutzimpfungen max. 120,-EUR alle 3 Kalenderjahre.

AM-V2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Psychotherapie

75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 4 Wochen pro Kalenderjahr.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

AM-V2, ZE-V: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

AM-V2+ZE-V: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

AM-V2, ZE-V: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 30% der Leistung.

ZE-V: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 10% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren