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Generali

BSSN

Selbstbehalt 350 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
57 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

350 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung erstattet.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 60% für Zahnersatz und Kronen (metallische Ausführung mit Verblendung bis zum Zahn 4, ab Zahn 5 ohne Verblendung) einschließlich des zahnärztlichen Honorars; max. 4 Implantate pro Kiefer einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehende Vor- und Nachbehandlung; Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • 60% für Kieferorthopädie einschließlich des Honorars.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr

  • 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren