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Generali

Comfort4

Selbstbehalt 1.900 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
84 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1900 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Gestell in mittlerer Preislage (z.Zt. 130,-EUR), Gläser und Kontaktlinsen.

Psychotherapie

100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung

durch einen Arzt für Allgemeinmedizin oder, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt

  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die

Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen

wird. Internisten gehören nicht zu den o.g. Primärärzten

(Ausnahmeregelungen möglich). Wenn nachträglich die

Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.

  • 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Dies sind z.B. Akupunktur, Neuraltherapie und Homöopathie.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Psychotherapie

100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren