AMN100, S100, Z80
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 50 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen375 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kunstaugen, künstliche Kehlköpfe, orthopädische Stützapparate, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Beinprothesen, Armprothesen, Hörhilfen, Insulinpumpen, Unterarmgehstützen, Gehstöcke, Stoma-Versorgungsartikel, handbetriebene Standardkrankenfahrstühle, orthopädische Schuhe (75,-EUR Selbstbeteiligung, einmal im Kalenderjahr).
Nach vorheriger Zusage über Hilfsmittel-Management des Versicherers: Heimmonitore zur Überwachung der Atmungs- und/oder Herztätigkeit von Kleinstkindern zur Vorbeugung gegen plötzlichen Kindstod (SIDS), Sauerstoffgeräte, Ernährungspumpen, Wechseldruckmatratzen/-systeme, Krankenbetten in Standardausführung, Schmerzmittelpumpen, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegeräte, Motor-Bewegungsschienen und Heimdialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gegen Grippe, Diphtherie, Hepatitis B, Pneumokokken-Infektion, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose, Wundstarrkrampf, Tollwut und Zeckenbiss.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
60 %
60 %
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
Erstattet werden
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst erfolgt hinsichtlich des übersteigenden Betrages die Erstattung bei Zahnbehandlung zu 50% und bei Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 30%
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