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Generali

KEH250, UnfallSchutz

Selbstbehalt 375 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Zweibettzimmer
64 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

375 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Sehhilfen bis max. 150,-EUR Erstattung innerhalb von 3 Kalenderjahren.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt. 80% sind erstattungsfähig, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Bei einer Notfallbehandlung während einer Reise werden 100% erstattet (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Dies sind z.B. Akupunktur, Neuraltherapie und Homöopathie.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

UnfallSchutz: Privatarztbehandlung bei Unfall für max. 24 Monate.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

UnfallSchutz: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

UnfallSchutz: Stationäre Psychotherapie wird bei Unfall erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr

  • 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren