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Generali

KEH750, UnfallSchutz

Selbstbehalt 1.150 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Zweibettzimmer
69 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1150 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Sehhilfen bis max. 150,-EUR Erstattung innerhalb von 3 Kalenderjahren.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpukt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
  • 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Dies sind z.B. Akupunktur, Neuraltherapie und Homöopathie.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

UnfallSchutz: Privatarztbehandlung bei Unfall für max. 24 Monate.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

UnfallSchutz: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

UnfallSchutz: Stationäre Psychotherapie wird bei Unfall erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr

  • 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren