AMN100, S100, Z80
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 50 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen325 €
Neue Welt
Bisex
geschlossen
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
600,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
Max. 60 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Blindenleitgeräte, Blindenstock, Bruchbänder, Epithesen, Gehstöcke, Insulinpumpen, elektronische Kehlköpfe, Kompressionsstrümpfe, Kunstaugen, orthopädische Stützapparate und Einlagen, ein Paar orthopädische Maßschuhe pro Kalenderjahr, Prothesen, Spezialklingeln für Gehörlose, Stoma-Versorgungsartikel, Unterarmgehstützen.
Folgende Hilfsmittel (offener Hilfsmittelkatalog) zu 100%, wenn sie über das Hilfsmittel-Management des Versicherers bezogen werden, sonst zu 80%: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Heimdialysegeräte, Hörhilfen, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen für Kinder mit Behinderung, Motor-Bewegungsschienen, Nahrungspumpen, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen und -systeme und sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. künstliches Herz).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden
Erstattung für stationäre Vorsorgeuntersuchungen und stationäre Kuren max. 3.000,-EUR innerhalb von 5 Kalenderjahren.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Max. 60 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Einzelbettzimmer
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
80 %
80 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattet werden
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
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