AMN100, S100, Z80
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 50 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen1300 €
Neue Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Sehhilfen bis max. 300,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Bandagen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Bruchbänder, Epithesen, Gehstöcke, Insulinpumpen, elektronische Kehlköpfe, Kompressionsstrümpfe, Kunstaugen, orthopädische Stützapparate und Einlagen, ein Paar orthopädische Maßschuhe pro Kalenderjahr, Prothesen, Spezialklingeln für Gehörlose, Stoma-Versorgungsartikel, Unterarmgehstützen.
Folgende Hilfsmittel (offener Hilfsmittelkatalog) zu 100%, wenn sie über das Hilfsmittel-Management des Versicherers bezogen werden, sonst zu 80%: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Heimdialysegeräte, Hörhilfen, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen für Kinder mit Behinderung, Motor-Bewegungsschienen, Nahrungspumpen, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen und -systeme und sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. künstliches Herz).
Erstattet werden
Ein in diesem Tarif versicherter Arzt oder Zahnarzt gilt als sein eigener Primärarzt. Er kann sich selbst (und ggf. die mitversicherten Familienangehörigen) an einen Facharzt überweisen; der Erstattungsanspruch beträgt 100%.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (z.B. Akupunktur bei Schmerzbehandlung, Homöopathie, Neuraltherapie), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung. Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) (z.B. Schielvorsorge bei Kindern, Glaukomvorsorge, Osteoporose-Früherkennung).
Stationäre Vorsorgeuntersuchungen werden nicht erstattet.
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.
Facharzt
Zweibettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
90 %
90 %
90 %
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Erstattet werden
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Ich prüfe deinen Tarif und zeige dir, welche Alternativen deine Gesellschaft bietet.
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