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Generali

Vario (V323S2)

Selbstbehalt 800 €
Zahnersatz 70 %
Unterbringung Zweibettzimmer
73 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

800 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Sehhilfen bis max. 100,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Bandagen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Bruchbänder, Epithesen, Gehstöcke, Insulinpumpen, elektronische Kehlköpfe, Kompressionsstrümpfe, Kunstaugen, orthopädische Stützapparate und Einlagen, ein Paar orthopädische Maßschuhe pro Kalenderjahr, Prothesen, Spezialklingeln für Gehörlose, Stoma-Versorgungsartikel, Unterarmgehstützen.

Folgende Hilfsmittel (offener Hilfsmittelkatalog) zu 100%, wenn sie über das Hilfsmittel-Management des Versicherers bezogen werden, sonst zu 80%: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Heimdialysegeräte, Hörhilfen, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen für Kinder mit Behinderung, Motor-Bewegungsschienen, Nahrungspumpen, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen und -systeme und sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. künstliches Herz).

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
  • 100 bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (z.B. Akupunktur bei Schmerzbehandlung, Homöopathie, Neuraltherapie), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung. Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) (z.B. Schielvorsorge bei Kindern, Glaukomvorsorge, Osteoporose-Früherkennung).

Stationäre Vorsorgeuntersuchungen werden nicht erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

70 %

Kieferorthopädie

70 %

Material- & Laborkosten

70 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung
  • 60% ohne Zahnbonus und 70% mit Zahnbonus für Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen, Implantate), Onlays und Kronen einschließlich des zahnärztlichen Honorars hierfür. Zahnbonus, wenn für die 3 vergangenen Kalenderjahre zahnärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden. Für die 3 Kalenderjahre vor Versicherungsbeginn gelten zahnärztliche Untersuchungen als nachgewiesen.
  • 60% ohne KFO-Bonus und 70% mit KFO-Bonus für Kieferorthopädie einschließlich des zahnärztlichen Honorars bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 20.Lebensjahr. KFO-Bonus bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung (Altersgrenze entfällt bei Unfall).
  • Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers zum Prozentsatz der Maßnahme.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren