A1 0, S1, Z1
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen130 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
165,-EUR pro Kalenderjahr für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
a) Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Strümpfe, Bandagen, Einlagen, Schuhe
b) gemäß Liste des Versicherers
Bezug der unter b) genannten Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers erforderlich, sonst Kürzung auf den Betrag, der beim Bezug über den Versicherer angefallen wäre (gilt nicht bei Notfallbehandlung).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch private Auslandsreisen erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Zweibettzimmer
GS 1+SEK: Privatarztbehandlung.
GS 1+SEK: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GS 1, SEK, SE 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
90 %
90 %
40 %
90 %
GS 1, ZS 80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
GS 1+ZS 80: Erstattet werden 100% bis 1.250,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr, darüber hinaus zu 80% für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie: allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Prothetik, Aufbissbehelfe und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate.
GS 1+ZS 80: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Nicht erforderlich.
ZS 80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich (nicht notwendig bei nur einer Krone), sonst ist Versicherer berechtigt, die tariflichen Erstattungs- und Höchstsätze um 20% zu kürzen.
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