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Gothaer

GS 3, SE 2, SEK, ZS 80

Selbstbehalt 912 €
Zahnersatz 90 %
Unterbringung Zweibettzimmer
69 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

912 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

165,-EUR pro Kalenderjahr für Sehhilfen.

Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

a) Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Strümpfe, Bandagen, Einlagen, Schuhe

b) gemäß Liste des Versicherers

  • lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel
  • Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte
  • Hilfsmittel für Kinder
  • Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte
  • Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen
  • Blindenhilfsmittel (Blindenhunde, Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte)
  • Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen
  • Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit
  • Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie)
  • Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel
  • Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung.

Bezug der unter b) genannten Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers erforderlich, sonst Kürzung auf den Betrag, der beim Bezug über den Versicherer angefallen wäre (gilt nicht bei Notfallbehandlung).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
  • nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch private Auslandsreisen erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

GS 3+SEK: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

GS 3+SEK: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

GS 3, SEK, SE 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

90 %

Zahnersatz

90 %

Kieferorthopädie

40 %

Material- & Laborkosten

90 %

Gebührenordnung (Zahn)

GS 3, ZS 80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

GS 3+ZS 80: Erstattet werden 100% bis 1.250,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr, darüber hinaus zu 80% für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie: allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Prothetik, Aufbissbehelfe und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate.

Summenbegrenzung

GS 3+ZS 80: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.240,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.240,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.240,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

ZS 80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich (nicht notwendig bei nur einer Krone), sonst ist Versicherer berechtigt, die tariflichen Erstattungs- und Höchstsätze um 20% zu kürzen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren