A1 0, S1, Z1
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen384 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
KG V+KG Plus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
55,-EUR pro Kalenderjahr für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog (in einfacher Ausführung):
a) Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Strümpfe, Bandagen, Einlagen, Schuhe (bis 165,-EUR)
b) gemäß Liste des Versicherers
Ab 550,-EUR Rechnungsbetrag Zusage des Versicherers erforderlich, sonst nur 50% Erstattung.
Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt, Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Zweibettzimmer
KG V+SEK V: Privatarztbehandlung.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
KG Plus+SEK V: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KG V, SE 2V, SEK V: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
70 %
70 %
70 %
KG V+KG Plus: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattet werden
a) 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
b) 70% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
c) Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
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