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Gothaer

MA1 1, MS, MZ

Selbstbehalt 180 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
84 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

180 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

a) Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Bandagen, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (bis 165,-EUR pro Jahr)

b) gemäß Liste des Versicherers

  • lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel
  • Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte
  • Hilfsmittel für Kinder
  • Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte
  • Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen
  • Blindenhilfsmittel (Blindenhunde, Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte)
  • Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen
  • Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit
  • Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie)
  • Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel
  • Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung.

Bezug der unter b) genannten Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers erforderlich, sonst Kürzung auf den Betrag, der beim Bezug über den Versicherer angefallen wäre (gilt nicht bei Notfallbehandlung).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
  • nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch private Auslandsreisen erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: konservierende und chirurgische Leistungen (soweit es sich nicht um Kronen handelt), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Laborarbeiten, Materialien und Röntgen
  • 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Brücken, Stiftzähne, Prothesen, Implantate, Verblendungen (bis Zahn 6), Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Aufbissbehelfe und Schienen, Laborarbeiten und Materialien.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.650,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.300,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR jährlich ab dem 4.Versicherungsjahr.

Keine Begrenzung ab dem 4.Versicherungsjahr, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird.

Zahn Heil- & Kostenplan

Über 8.200,-EUR Rechnungsbetrag hinausgehende Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie vom 4.Versicherungsjahr an, wenn Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren