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Gothaer

MediStart 2 SB, SEK, SE 2

Selbstbehalt 480 €
Zahnersatz 70 %
Unterbringung Zweibettzimmer
73 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

480 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 50,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten seit letztem Bezug.
Psychotherapie

75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog (in einfacher Ausführung) zu 75%:

a) Orthopädische Schuhe (bis 150,-EUR Rechnungsbetrag), Hörhilfen und Krankenfahrstühle (bis zu je 1.500,-EUR Rechnungsbetrag zu 75%), Sprechgerät, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Strümpfe, Bandagen und Einlagen

b) gemäß Liste des Versicherers

  • lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel
  • Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte
  • Hilfsmittel für Kinder
  • Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte
  • Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen
  • Blindenhilfsmittel (Blindenhund, Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte)
  • Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen
  • Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit
  • Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie)
  • Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel
  • Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung.

Ab 500,-EUR Rechnungsbetrag Zusage des Versicherers erforderlich, sonst nur 50% Erstattung. Leihe wird zu 100% erstattet.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Vertragsarzt des Versicherers erfolgt.
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören, bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
  • nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Impfstoffe wie Arzneimittel.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

MediStart 2 SB+SEK: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

MediStart 2 SB+SEK: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

6 Wochen pro Kalenderjahr zu 100%.

SEK, SE 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

70 %

Kieferorthopädie

70 %

Material- & Laborkosten

70 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz pro Jahr um 5%-Punkte auf 50%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen wieder um 5%-Punkte pro Jahr auf 70%
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet. Ohne jährliche Kontrolle sinkt der Erstattungsprozentsatz pro Jahr um 5%-Punkte auf 50%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen wieder um 5%-Punkte pro Jahr auf 70%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr alle 2 Jahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren