AV 1
- Selbstbehalt
- 1.750 €
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Mehrbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen1200 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) zu 75% (nach Möglichkeit bestimmte Hilfsmittel vorrangig gemietet).
Grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein genanntes Hilfsmittel der o.g. Liste gewährleistet werden kann.
Unterstützung bei der Auswahl und Anschaffung über den Hilfsmittelservice. Bei Hilfsmitteln ab 350,-EUR Rechnungsbetrag soll vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorgelegt werden.
Aufwendungen für ärztliche Behandlung werden im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, ärztliche Behandlung, Fahrten und Transporte, Strahlendiagnostik/-Therapie bis zur Höhe von 5.400,-EUR zu 75%, darüber zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Vorsorge wird nicht erstattet.
Die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15.Lebensjahres.
Bei Jugendlichen ab Beginn des 16.Lebensjahres und Erwachsenen Aufwendungen für Grippeschutzimpfungen, Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitits, Zeckenschutzimpfungen.
Impfungen im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel und ärztliche Behandlung bis 5.400,-EUR zu 75%, darüber zu 100%.
75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
80 %
50 %
50 %
50 %
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
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