AV 1
- Selbstbehalt
- 1.750 €
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Mehrbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen3000 €
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden max.
70% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
Sonst werden 80% bis zu 4.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr erstattet, darüber hinaus 100%.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Erstattet werden
Wenn die versicherte Person sich mehr als 100 km von ihrem Wohnsitz entfernt aufhält, gilt jeder Arzt für Allgemeinmedizin auch ohne vorherige namentliche Nennung an den Versicherer als Hausarzt im Sinne dieses Tarifs.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden
Erstattet werden 100% für
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
70% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
70 %
70 %
70 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
4.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr bei 5 Jahren Bonusheft vor Versicherungsbeginn.
Bei Zahnbehandlung oder Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten oder Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
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