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Hallesche

ZVZ 2, ZVH

Selbstbehalt 500 €
Zahnersatz 37 %
Unterbringung Zweibettzimmer
47 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

500 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 180,-EUR für Brillengestelle
  • 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
  • max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.

Psychotherapie

100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
  • Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Erstattet werden 100% für

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • Grippeschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
  • Zeckenschutzimpfungen.

Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

37 %

Zahnersatz

37 %

Kieferorthopädie

37 %

Material- & Laborkosten

50 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ZVZ 2+ZVH: Erstattet werden

a) 100% bis 260,-EUR, darüber 75% für das Honorar bei

  • Zahnbehandlung und Prophylaxe: allgemeine, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung.
  • Zahnersatz und Kieferorthopädie: Prothetik, Kronen jeder Art, Brücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie und Implantate (einschließlich der vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens).

b) 100% für Material- und Laborkosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Summenbegrenzung

Erstattung für Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 400,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
  • 800,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
  • 1.200,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
  • 1.600,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
  • 2.400,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.

ZVH: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Honorare max.

  • 260,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 520,-EUR im 3.- 4.Kalenderjahr
  • 780,-EUR im 5.- 6.Kalenderjahr
  • 1.040,-EUR im 7.- 8.Kalenderjahr
  • 1.300,-EUR im 9.-10.Kalenderjahr
Zahn Heil- & Kostenplan

ZVZ 2, ZVH: Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren