A100, P2E, P3, Z100
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Zweibettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
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Alte Welt
Bisex
geschlossen
KVE3+VKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.
Nein
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:
1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)
2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)
3.) Erwachsene
a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):
b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)
c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)
d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)
e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)
f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).
KVE3+VKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.
Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
80 %
80 %
Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.
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