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HUK-COBURG

Komfort-Compact

Selbstbehalt 1.500 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
84 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1500 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden max.

  • 125,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • 500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge.
Psychotherapie

Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprech-, Sprachausgabe- und Beatmungsgeräte, Geräte zur Bestimmung des Blutgerinnungswertes, Überwachungsmonitore (z.B. Babyüberwachungsgeräte), Herzschrittmacher, künstliche Niere, Blutzuckermessgeräte, Stoma-Versorgungsartikel, Tracheostoma-Artikel, Absauggeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Inkontinenzartikel, Prothesen-BH und -Badeanzüge, Krankenfahrstühle bis 2.000,-EUR Rechnungsbetrag, Bandagen, Geh- und Stützapparate, Kunstglieder und Kunstaugen, Körperersatzstücke und Prothesen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe aus medizinischen Fachgeschäften, orthopädische Schuhe, Einlagen und orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sehimplantate (z.B. Retina-Sehimplantate) bis 10.000,-EUR Rechnungsbetrag, Blindenhilfsmittel (z.B. Blindenhunde, Blindenstock, Blindenleitgerät) und lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Mitversichert sind Akupunktur, Akupressur, ausleitende Verfahren, bioenergetische Medizin, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie, Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage, Sauerstoff-Therapie und Shiatsu.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden 100% für

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen
  • Grippeschutzimpfungen
  • Zeckenschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Diphterie, Tollwut und Wundstarrkrampf.

Erstattung für Reiseschutzimpfungen und Präventionskurse zusammen max. 100,-EUR pro Kalenderjahr.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Psychotherapie

Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden zweimal pro Kalenderjahr erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren