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INTER

A 210, A 110, G125, S 120, Z 110

Selbstbehalt 1.800 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Zweibettzimmer
73 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1800 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

G125, A 210, A 110: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

310,-EUR für Sehhilfen. 620,-EUR ab 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerten ab 4. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren, bis zum vollendeten 18.Lebensjahr nach einem Jahr.

Psychotherapie

100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Folgende Hilfsmittel:

  • Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 2.560,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

G125+A 110: Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen oder Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommissio Impfungen ausschließlich gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Psychotherapie

100% für

  • max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung
  • max. 40 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie

pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

G125+S 120: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

G125+S 120: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

G125, S 120: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

100 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kieferorthopädie
  • 80% für Zahnersatz: Prothetik (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken), Kronen und Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Füllungen und Provisorien, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Ab 5.200,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung des übersteigenden Betrags.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren