A 210, A 110, G115, S 110, Z 110
- Selbstbehalt
- 800 €
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen500 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
300,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Bandagen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörhilfen (bis 1.500,-EUR pro Ohr), Korrekturschienen, Krankenfahrstühle (bis 1.500,-EUR), Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage: Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte und Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Anti-Dekubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
Hilfsmittel über 310,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren (Einschränkung gilt nicht bei Gebrauchs- bzw. Funktionsunfähigkeit).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen sowie Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Facharzt
Mehrbettzimmer
BSS 1+BSZ: Privatarztbehandlung.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
BSZ: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
60 %
60 %
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
Nicht erforderlich.
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