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INTER

CCL S10

Selbstbehalt 600 €
Zahnersatz 65 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
60 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

600 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

75% aus max. 600,-EUR nach 2 Jahren seit dem letzten Bezug für Sehhilfen.

Voraussetzung ist eine Sehschwäche von 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerte von 4.

Wenn die Sehschwäche nicht durch eine Sehhilfe ausgeglichen werden kann, werden Laser(Lasik)-Operationen bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Auge erstattet.

Psychotherapie

75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

75% (bei Leihe 100%) für folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Bruchbänder, Gehapparate, Kompressionsstrümpfe
  • Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 1.250,-EUR Rechnungsbetrag
  • Körperersatzstücke
  • Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 300,-EUR Rechnungsbetrag
  • Orthesen und Korsette
  • orthopädische Schuheinlagen
  • Sprechhilfen
  • Stützapparate einschließlich Liegeschalen
  • Inhalationsgeräte
  • Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:

  • Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
  • Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
  • Anti-Dekubitus-Systeme
  • Absauggeräte
  • CoaguCheck-Geräte
  • lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
  • Autositz für behinderte Kinder bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin), einen Facharzt für Frauen-, Kinder- oder Augenheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt, Orthopäden, Dermatologen oder Urologen erfolgt
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
  • 75% für Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung zu belegen.

Methoden der besonderen Therapierichtungen werden nach vorheriger Zusage erstattet.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100% wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

65 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

65 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.750,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.250,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren