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INTER

QualiMed Premium 600

Selbstbehalt 600 €
Zahnersatz 90 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
88 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

600 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
  • max. 1.500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
Psychotherapie

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 300,-EUR kostet oder
  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • nach vorheriger Zusage.

Sonst werden 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.000,-EUR Rechnungsbetrag für orthopädische Schuhe
  • 2.500,-EUR Rechungsbetrag für Hörhilfen pro Ohr.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Erstattung zusammen mit Alternativmedizin durch Ärzte, Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich der verordneten Arzneimittel und Heilmittel, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind, max. 3.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs).

Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.

Erstattung von

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und Zahnprophylaxe

unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen (nach gesetzlichen Programmen), Kinderschutzimpfungen, Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und Zahnprophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

90 %

Kieferorthopädie

90 %

Material- & Laborkosten

90 %

Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
  • Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren