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LKH

GUK0

Selbstbehalt 0 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Zweibettzimmer
76 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

0 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden max.

  • 450,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren
  • 1.500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) einmalig pro Auge innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Psychotherapie

80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 100%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
  • mehrfach benötigte Hilfsmittel gleicher Art max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr kosten oder
  • das Hilfsmittel zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen
  • max. 200,-EUR pro Kalenderjahr für Präventionskurse.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen bis zu einem Rechnungsbetrag von 600,-EUR pro Kalenderjahr, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 100%.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt die Altersgrenze.
  • Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 100% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
  • Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet.
  • Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose und Akupunktur wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

Die Summenbegrenzung gilt nicht für Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 5.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren