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LKH

PP4, 400V

Selbstbehalt 1.320 €
Zahnersatz 70 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
81 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1320 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,2-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

250,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

30 Sitzungen je Kalenderjahr

  • Psychotherapie durch niedergelassene approbierte Ärzte
  • Verhaltenstherapie durch psychologische Psychotherapeuten
  • Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Behandlung durch Psychotherapeuten bis max. 2,3-facher Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel (Anschaffung, Miete, Reparatur) (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den dort genannten Höchstbeträgen und in den dort genannten Zeiträumen.

100%, wenn der Rechnungsbetrag für das einzelne Hilfsmittel 1.000,-EUR nicht übersteigt (gemäß Liste betragsmäßig begrenzte Hilfsmittel bis zu diesem Betrag zu 100%).

Selbst beschaffte, nicht betragsmäßig begrenzte Hilfsmittel mit über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag zu 80%.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Dies sind insbesondere: Akupunktur, antihomotoxische Medizin, Homöopathie, Hydrotherapie, Kinesiologie, mikrobiologische Therapie, Neuraltherapie, physikalische Therapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

30 Sitzungen je Kalenderjahr

  • Psychotherapie durch niedergelassene approbierte Ärzte
  • Verhaltenstherapie durch psychologische Psychotherapeuten
  • Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Behandlung durch Psychotherapeuten bis max. 2,3-facher Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

PP4+400V: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,2-fachen Satz für Laborleistungen.

400V: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

PP4, 400V: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

70 %

Kieferorthopädie

70 %

Material- & Laborkosten

70 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu folgenden Sätzen:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,2-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren