Zum Inhalt springen
NÜRNBERGER

HAT

Selbstbehalt 600 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
54 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

Diesen Tarif prüfen lassen

Basismerkmale

Selbstbehalt

600 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 75%, max. 172,50EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
  • Laser(Lasik)-Operationen.
Psychotherapie

75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel und Heilmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.500,-EUR pro Kalenderjahr zu 75%, darüber zu 100%.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Hörhilfen (max. 1.750,-EUR pro Hörhilfe), Sprechhilfen, Perücken (max. 550,-EUR pro Perücke), orthopädische Schuhe (max. 550,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr), max. 4 Paar Einlagen pro Jahr, Körperersatzstücke, Prothesen, Bandagen, Blutzuckermessgeräte, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Gehhilfen, Tens-Geräte, Inhalationsgeräte, Peak-Flow-Meter, Milchpumpen, Beatmungsgeräte, Absauggeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Herz- und Atemmonitore, Ernährungspumpen, Schlafapnoegeräte (max. 2.250,-EUR), Geh- und Stützapparate, Krankenfahrstühle (max. 3.500,-EUR), Heimdialysegeräte, Stoma- und Tracheostomaartikel, Coagu-Check-Geräte, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Herzschrittmacher, Blutgerinnungsmessgeräte (max. 800,-EUR).

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Facharzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder einen Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.

Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 42 Tage zu 100%, danach weitere 42 Tage zu 50%.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet, zu 70% bei 3 und zu 80% bei 6 Jahren Bonusheft
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze
  • Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden einmal pro Kalenderjahr erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

Weitere Tarife der NÜRNBERGER

Alle 486 Tarife

Passt dieser Tarif zu deiner Situation?

Ich prüfe deinen Tarif und zeige dir, welche Alternativen deine Gesellschaft bietet.

Jetzt PKV-Check machen
David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren