A001, EBV31, S001, Z001
- Selbstbehalt
- 60 €
- Zahnersatz
- 75 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen600 €
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel in Standardausführung und Heilmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.500,-EUR pro Kalenderjahr zu 75%, darüber zu 100%.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
Erstattet werden
Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
80 %
60 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
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