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NÜRNBERGER

TOPH, TOP, SZU, EBV21

Selbstbehalt 306 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Zweibettzimmer
69 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

306 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

TOP+TOPH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 170,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
  • Laser(Lasik)-Operationen.
Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel und Verbandmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.045,-EUR pro Versicherungsjahr zu 80%, darüber zu 100%.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.700,-EUR für Krankenfahrstühle
  • pro Paar orthopädischer Schuhe (max. 1 Paar pro Jahr) 102,-EUR Selbstbeteiligung.

EBV21: Für Krankenfahrstühle der über den tariflich vorgesehenen Höchstbetrag in Höhe von 1.500,-EUR Rechnungsbetrag hinausgehende Betrag.

Ärztliche Behandlung

TOP, TOPH: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Impfstoffe wie Arzneimittel.

Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

SZU: Privatarztbehandlung bei Unfall.

Gebührenordnung (stationär)

TOP+TOPH: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

SZU: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 20 Tage pro Kalenderjahr.

EBV21: Bei einer stationären Psychotherapie die Aufwendungen ab dem 21.Behandlungstag je Kalenderjahr.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

TOP+TOPH: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden einmal pro Kalenderjahr erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 307,20EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 613,80EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 920,40EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 1.227,60EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 1.534,20EUR im 5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren