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R+V

A80, S101, Z60

Selbstbehalt 350 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
67 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

350 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
Psychotherapie

80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.

80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.

Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

60 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

A80, Z60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

A80+Z60: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.

Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 60% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 70% erstattet.

Summenbegrenzung

A80, Z60: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A80, Z60: Nicht erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren