A100, NH, S101, AZ50
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 75 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen1000 €
Neue Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt auf Dauer hinsichtlich aller Krankheiten die Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der GOÄ. Erstattet werden dann die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener
Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu
orthopädische Schuhe und orthopädische Zurichtungen an
Konfektionsschuhen, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese,
Kunstauge, Kunstglieder), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf)
und Hörhilfen (Erstattung max. 1.500,-EUR pro Ohr).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).
Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung.
Nein
Erstattet werden
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Zweibettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
50 %
100 %
50 %
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
Bei Zahnersatz über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 20% weniger Erstattung.
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