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SDK

A75 A, NH, S101 A, AZ50 A

Selbstbehalt 650 €
Zahnersatz 62 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
70 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

650 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

A75 A+NH: A75: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zu dem 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zu dem 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zu dem 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Werden folgende Sätze der GOÄ nicht überschritten, erfolgt 100% Erstattung, andernfalls gilt vereinbarte Selbstbeteiligung.

  • bis zu dem 1,7-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zu dem 1,3-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zu dem 1,1-fachen Satz für Laborleistungen.

NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 75%, max. 160,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu 75% des Rechnungsbetrages.

Als kleine Hilfsmittel gelten: Bandagen, Korrekturschienen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Gehstützen, Blindenstock.

Als große Hilfsmittel gelten: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Insulinpumpen, Schlafapnoegerät (CPAP-Geräte), elektronische Lesehilfen, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen, Infusionspumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese, Kunstauge, Kunstglieder), orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Blindenhunde und Blindenleitgerät einschließlich Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (z.B. Atem-, Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegerät, Sauerstoffkonzentrator).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

NH: Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.

Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.

Erstattung max.

  • 100,-EUR im 1. Kalenderjahr
  • 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

62 %

Zahnersatz

62 %

Kieferorthopädie

25 %

Material- & Laborkosten

62 %

Gebührenordnung (Zahn)

A75 A, AZ50 A: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet.
  • Kieferorthopädie wird erstattet
  • Material- und Laborkosten.

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 260,-EUR zu 75% erstattet.

AZ50 A: Erstattet werden 50% von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen für

  • Zahnbehandlung, Prophylaxe, Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau)
  • Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

A75 A, AZ50 A: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A75 A, AZ50 A: Nicht erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren