Zum Inhalt springen
SDK

A75, S101, AZ60

Selbstbehalt 650 €
Zahnersatz 67 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
72 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

Diesen Tarif prüfen lassen

Basismerkmale

Selbstbehalt

650 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Die Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet, d.h.:

  • bis zu dem 3,5-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen
  • bis zu dem 2,5-fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen
  • bis zu dem 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Werden die folgenden Sätze der GOÄ nicht überschritten, erfolgt die Erstattung zu 100%, andernfalls gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung.

  • bis zu dem 1,7-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen
  • bis zu dem 1,3-fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen
  • bis zu dem 1,1-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 75%, max. 160,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu 75% des Rechnungsbetrages.

Als kleine Hilfsmittel gelten: Bandagen, Korrekturschienen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Gehstützen, Blindenstock.

Als große Hilfsmittel gelten: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Insulinpumpen, Schlafapnoegerät (CPAP-Geräte), elektronische Lesehilfen, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen, Infusionspumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese, Kunstauge, Kunstglieder), orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Blindenhunde und Blindenleitgerät einschließlich Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (z.B. Atem-, Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegerät, Sauerstoffkonzentrator).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

67 %

Zahnersatz

67 %

Kieferorthopädie

30 %

Material- & Laborkosten

67 %

Gebührenordnung (Zahn)

A75, AZ60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet.
  • Kieferorthopädie wird erstattet
  • Material- und Laborkosten.

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 260,-EUR zu 75% erstattet.

AZ60: Erstattet werden 60% von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen für

  • Zahnbehandlung, Prophylaxe, Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau)
  • Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

A75, AZ60: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A75, AZ60: Nicht erforderlich.

Weitere Tarife der SDK

Alle 939 Tarife

Passt dieser Tarif zu deiner Situation?

Ich prüfe deinen Tarif und zeige dir, welche Alternativen deine Gesellschaft bietet.

Jetzt PKV-Check machen
David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren