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SDK

A80B, S103, AZ70

Selbstbehalt 360 €
Zahnersatz 75 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
56 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

360 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zu dem 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zu dem 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zu dem 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Werden folgende Sätze der GOÄ nicht überschritten, erfolgt 100% Erstattung, andernfalls gilt vereinbarte Selbstbeteiligung.

  • bis zu dem 1,7-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zu dem 1,3-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zu dem 1,1-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
Psychotherapie

Erstattung der zugesagten Sitzungen.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen bis zu Rechnungsbeträgen von 130,-EUR pro Hilfsmittel bzw. Hilfsmittelpaar zu 80% des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus für kleine Hilfsmittel 40%, für große Hilfsmittel 60% des Rechnungsbetrages.

Als kleine Hilfsmittel gelten: Bandagen, Korrekturschienen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Gehstützen, Blindenstock.

Als große Hilfsmittel gelten: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Insulinpumpen, Schlafapnoegerät (CPAP-Geräte), elektronische Lesehilfen, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen, Infusionspumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese, Kunstauge, Kunstglieder), orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Blindenhunde und Blindenleitgerät (einschließlich Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel, z.B. Atem-, Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegerät, Sauerstoffkonzentrator).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

Erstattung der zugesagten Sitzungen.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

75 %

Zahnersatz

75 %

Kieferorthopädie

35 %

Material- & Laborkosten

75 %

Gebührenordnung (Zahn)

80% aus max. 1.300,-EUR Rechnungsbetrag bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Übersteigt das Honorar für ärztliche Leistungen nicht den 2-fachen Satz der GOZ, und für Prothetik und Kieferorthopädie nicht den 2,3-fachen Satz der GOZ, zusätzliche Erstattung von 10% des Rechnungsbetrages ohne Höchstbegrenzung.

AZ70: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

A80B+AZ70: Erstattet werden 80% bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr, darüber 70% für

  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

A80B, AZ70: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A80B, AZ70: Nicht erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren