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SDK

NHu, A220u, S102u, Z260u

Selbstbehalt 2.000 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Zweibettzimmer
73 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

2000 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

A220u+NHu: A220/A210: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt auf Dauer hinsichtlich aller Krankheiten die Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der GOÄ. Erstattet werden dann die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • max. 500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • der Versicherer bei bestimmten Hilfsmitteln mit der Beschaffung beauftragt wird. Sonst werden 60% erstattet.
  • oder das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.

Ärztliche Behandlung

Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.

Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.

Erstattung max.

  • 100,-EUR im 1. Kalenderjahr
  • 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.

A220u: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).

Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • max. 750,-EUR für ein Check up, erstmals im 4. Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn. Erstattet der Versicherer Kosten für ein Check up, sind weitere Kostenerstattungen (auch wenn die letzte Erstattung unterhalb des Betrags von 750,-EUR lag), jeweils im 4. Kalenderjahr nach der letzten Erstattung möglich.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

100 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, max. 8 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau) wird zu 60% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, wenn auch die GKV eine Leistung erbringen würde.
  • Für professionelle Zahnreinigung wird max. 100,-EUR pro Kalenderjahr erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.

  • 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 20% weniger Erstattung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren