A100, NH, S101, AZ50
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 75 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
Diesen Tarif prüfen lassen360 €
Neue Welt
Unisex
offen
A80Bu+NHu: A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Werden folgende Sätze der GOÄ nicht überschritten, erfolgt 100% Erstattung, andernfalls gilt vereinbarte Selbstbeteiligung.
NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
Erstattet werden
Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 80% für Hilfsmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 130,-EUR.
Ab einem Rechnungsbetrag von 130,-EUR bis 500,-EUR werden 40% erstattet, darüber hinaus 60%.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.
Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.
Erstattung max.
A80Bu: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
67 %
67 %
27 %
67 %
80% aus max. 1.300,-EUR Rechnungsbetrag bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Übersteigt das Honorar für ärztliche Leistungen nicht den 2-fachen Satz der GOZ, und für Prothetik und Kieferorthopädie nicht den 2,3-fachen Satz der GOZ, zusätzliche Erstattung von 10% des Rechnungsbetrages ohne Höchstbegrenzung.
AZ55u: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
A80Bu+AZ55u: Erstattet werden 80% bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr, darüber 55% für
A80Bu, AZ55u: Keine Summenbegrenzung.
A80Bu, AZ55u: Nicht erforderlich.
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