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SIGNAL IDUNA

Classic

Selbstbehalt 760 €
Zahnersatz 50 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
49 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

760 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

80% bis 225,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) zu 80%, bei Vermittlung durch den Versicherer zu 90%:

  • folgende Hilfsmittel (ab 950,-EUR Rechnungsbetrag vorherige Zusage erforderlich):

Hörhilfen (ohne Batterien), Körperersatzstücke (z.B. Kunstaugen, künstliche Gliedmaßen, Prothesen), Blindenhunde, Krankenfahrstühle.

  • nach vorheriger Zusage: Blutzuckermessgeräte, Sauerstoffgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).

Bei einer fehlenden vorherigen Zusage nur Zahlung des Betrages, der bei der alternativen Versorgungsform oder beim Bezug durch den Kooperationspartner angefallen wäre.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% für

  • Behandlung durch einen Hausarzt, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt
  • Behandlung anderer als oben genannter Ärzte, wenn der Hausarzt an sie formlos überwiesen hat
  • unvorhersehbare Akutbehandlung während einer Reise.

Erstattet werden 80% (dauerhaft, d.h. für alle Behandlungen einer Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wird), wenn ein anderer als oben genannter Arzt ohne Überweisung des Hausarztes in Anspruch genommen wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen. Als Hausarzt kann ein Arzt für Allgemeinmedizin gewählt werden. Es kann ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung als Hausarzt gewählt werden, hierzu ist vor Behandlungsbeginn die Zusage des Versicherers einzuholen.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören, bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% gezielte Vorsorgeuntersuchungen.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inklusive Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Schutzimpfungen.

Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

50 %

Kieferorthopädie

50 %

Material- & Laborkosten

50 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 660,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.320,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.980,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 2.640,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 3.300,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 3.960,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.

Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsvertrag nicht am 1.Januar eines Jahres, so endet das erste Versicherungsjahr am 31.Dezember des darauf folgenden Kalenderjahres.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren