A (DR) 10, S11, D100
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
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Neue Welt
Bisex
geschlossen
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
Erneuter Anspruch nach 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Max. 30 Behandlungstage pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn – ein Hilfsmittel max. 500,-EUR kostet oder
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird bis zu 500,-EUR einmal pro Kalenderjahr erstattet. Ab 500,-EUR einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren. Keine Begrenzung bis zum 15.Lebensjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Erstattet werden Impfungen, auch über die Empfehlung der ständigen Impfkommission hinaus.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Schutzimpfungen und Untersuchungen zur Erlangung des Verhaltensbonus unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Max. 30 Behandlungstage pro Kalenderjahr.
Facharzt
Einzelbettzimmer
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Belegarzt bis zum 1,8-fachen Satz für ärztliche Leistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
90 %
80 %
90 %
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.
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