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SIGNAL IDUNA

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Selbstbehalt 480 €
Zahnersatz 75 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
63 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

480 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), max. 300,-EUR ab 8 Dioptrien.

Erneuter Anspruch nach 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Ab dem 15.Lebensjahr alle 3 Kalenderjahre (vorher ohne zeitliche Begrenzung) 75% für (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Hörhilfen, Sprechgerät, Arm- und Beinprothesen, handbetriebener Krankenfahrstuhl, Kunstaugen, Schiene, Leibbinde, Einlage, Schuhe. 100% bei Leihe oder nach zugesagtem Kostenvoranschlag.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Internist), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 75%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung, Verbandmittel, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung (inkl. ambulante Operationen, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen) einen Betrag von 4.000,-EUR (ist das 20.Lebensjahr noch nicht vollendet, 2.000,-EUR), wird darüber hinaus zu 100% erstattet.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis B, Polio und Diphtherie
  • Zeckenschutzimpfungen.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 1,8-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,38-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,16-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

75 %

Kieferorthopädie

75 %

Material- & Laborkosten

75 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz im 3.Kalenderjahr auf 65% und im 4.Kalenderjahr auf 55%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 75%
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet
  • Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren