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SIGNAL IDUNA

VO

Selbstbehalt 1.000 €
Zahnersatz 70 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
59 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

1000 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

160,-EUR für Sehhilfen zu 85% im Rahmen der Erstattung für

Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel bis 195,-EUR Selbstbeteiligung, darüber 100%.

Erneuter Anspruch nach 3 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Keine zeitliche Begrenzung für Personen, die das 15.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Psychotherapie

Max. 30 Behandlungstage pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) im Rahmen der

Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel zu 85% bis 195,-EUR Selbstbeteiligung, darüber 100%: Arm- und Beinprothesen, Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Gummistrümpfe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Kunstaugen, Schienenapparate, handbetriebener Krankenfahrstuhl und Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher Art einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen werden nach gesetzlich eingeführten Programme erstattet. Dazu zählen auch Vorsorgeuntersuchungen ab dem 20.Lebensjahr, welche in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und in den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen genannt sind.

Untersuchungen und Behandlung in Diagnosezentren werden nur nach vorheriger Zusage erstattet.

Staatlich empfohlene Einzel- und Mehrfachimpfungen bei Säuglingen und Kleinkindern, Grippe-Schutz-Impfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenbiss-Encephalitis.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Psychotherapie

Max. 30 Behandlungstage pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 1,8-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,38-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,16-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

80 %

Zahnersatz

70 %

Kieferorthopädie

80 %

Material- & Laborkosten

70 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% bei Behandlung in den neuen und zu 80% in den alten Bundesländern (inkl. Berlin-West) erstattet (keine Kürzung bei Unfall oder Notfall)
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), max. 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Implantat, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% in den neuen und zu 50% in den alten Bundesländern (inkl. Berlin-West) erstattet.

Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz in den neuen Bundesländern im 3.Kalenderjahr auf 60% und im 4. Kalenderjahr auf 50%. Er steigt bei jährliche Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 70%

  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung in den neuen Bundesländern weitere 20% Erstattung
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren