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UKV

GesundheitPRIVAT – Kompakt

Selbstbehalt 600 €
Zahnersatz 75 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
65 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

600 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • 100% für Prothesen, Hörhilfen einschließlich Otoplastik je Ohr bis zu max. 1.200,-EUR innerhalb von 5 Kalenderjahren
  • 80% (100% bei Bezug über Versicherer) für Absauggeräte, Herz-, Atem- und Sauerstoffüberwachungsmonitore, Beatmungsgeräte, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Geräte zur Sauerstoffversorgung, Inhalationsgeräte, Ernährungs-, Infusions- und Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, Gehwagen und Rollatoren, Stehhilfen, Inkontinenzartikel, Stoma-Versorgungsartikel
  • 80% für Bandagen, Blutzucker-, Blutdruck- und Blutgerinnungsmessgeräte, Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen, Gehhilfen, Schuheinlagen und orthopädische Schuhzurichtungen, ein Paar serienmäßig nicht herstellbare orthopädische Maßschuhe einmal im Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder einen Bereitschaftsarzt erfolgt.

80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle.

Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

Bei Unfall ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz.

Psychotherapie (stationär)

Max. 42 Tage pro Kalenderjahr zu 100%, danach zu 50%.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

75 %

Kieferorthopädie

100 %

Material- & Laborkosten

75 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: diagnostische, chirurgische, konservierende und anästhetische Leistungen (ausgenommen Implantate), Prophylaxe (auch professionelle Zahnreinigung), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 75% für Zahnersatz (wenn in den vorausgegangenen 3 Kalenderjahren jährlich eine Prophylaxe nachgewiesen wird; für jedes Jahr in dem keine Prophylaxe durchgeführt wurde, vermindert sich die Erstattung um 5% bis auf mindestens 60%): Kronen und Brücken, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
  • 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
  • Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren