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uniVersa

intro|Privat 300

Selbstbehalt 300 €
Zahnersatz 60 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
57 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

300 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 75%, max. 125,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Jahren
  • operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Psychotherapie

75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • kleinere Hilfsmittel zu 75%: Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bruchbänder, Bandagen, Einlagen, Leibbinden und Kompressionsstrümpfe
  • größere Hilfsmittel je einmal pro Kalenderjahr zu 75% (Selbstbeteiligung max. 1.000,-EUR pro Jahr), darüber hinaus zu 100%. Größere Hilfsmittel sind orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Heimdialysegerät bei Nierenversagen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstuhl, elektronische Sprechhilfe nach Kehlkopfoperation, Blindenhunde, Haarersatz bei entstellendem Unfall, Bestrahlungs- oder Operationsnarben, Gehapparat (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Gehstützen und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Miete von Überwachungsmonitoren für Säuglinge.
  • lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
  • Anstelle Miete bzw. Instandsetzung.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Innere und Allgemeinmedizin oder Arzt für Allgemeinmedizin, jeweils ohne weitere Facharztbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist im Versicherungsantrag, spätestens bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich und mit Adresse zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
  • 75% für ambulante Behandlung im Ausland.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

60 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

60 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (Material- und Laborkosten bei Unfall zu 100%).
  • Inlays, Onlays werden zu 60% erstattet (zahnärztliche Leistung zu 100%).
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet (Material- und Laborkosten bei Unfall zu 100%).
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren