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uniVersa

uni-intro|Privat 600

Selbstbehalt 600 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Zweibettzimmer
74 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

600 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 75%, max. 125,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Jahren
  • operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Psychotherapie

75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 75% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um kleine Hilfsmittel handelt oder
  • es sich um weitere Hilfsmittel (max. 1.000,-EUR Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr) handelt. Darüber werden 100% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet. Ausnahme: Kleine Hilfsmittel auch mehrmals pro Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Innere und Allgemeinmedizin oder Arzt für Allgemeinmedizin, jeweils ohne weitere Facharztbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist im Versicherungsantrag, spätestens bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich und mit Adresse zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
  • 75% für ambulante Behandlung im Ausland.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet (Material- und Laborkosten bei Unfall zu 100%).
  • Inlays, Onlays werden zu 80% erstattet (zahnärztliche Leistung zu 100%).
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet (Material- und Laborkosten bei Unfall zu 100%).
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren