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uniVersa

uni-VE 900 K

Selbstbehalt 900 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Einzelbettzimmer
86 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

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Basismerkmale

Selbstbehalt

900 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder Laser(Lasik)-Operationen innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Psychotherapie

80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 180,-EUR kostet oder
  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • es sich um kleine Hilfsmittel handelt.

Sonst werden 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Jahr erstattet.

Ausnahme: Bandagen und Einlagen auch mehrmals pro Jahr.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin ohne weitere Facharztbezeichnung, Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
  • 80% für ambulante Behandlung im Ausland.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Chirurgische persönliche Leistungen vom Chefarzt bis zum 5-fachen Satz.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

100 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Entfernung eines Implantats innerhalb von 3 Jahren nach einer Implantatversorgung oder eines extrem verlagerten oder retinierten Weisheitszahns durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen bis zum 5-fachen Satz der GOZ.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.100,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 7.700,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
  • 15.400,-EUR im 1.-7.Kalenderjahr
  • 15.400,-EUR ab dem 8.Kalenderjahr alle 3 Kalenderjahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz (außer bei Einzelkrone) erforderlich, sonst Erstattung zu 40%.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren